25 - 04 - 2024

Persönliche Schutzausrüstung eines Atemschutzgeräteträgers:

 

  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  • Schutzanzug
  • Leinenbeutel
  • Schutzhandschuhe
  • Hakengurt mit Feuerwehrbeil
  • Sicherheitsstiefel

 

 

 

Die Atemschutzmaske:

Sie muß vollkommen luftdicht auf dem Gesicht angelegt werden, um das Eindringen der Außenluft auszuschließen. Die verbrauchte Luft wird durch ein Auslassventil in die Umwelt abgegeben.

Der Pressluftatmer:

Der Preßluftatmer gehört zur Gruppe der Behältergeräte. Der grundsätzliche Aufbau ist bei allen Geräten gleich. Die komprimierte Atemluft wird in einer oder zwei Stahlflaschen mitgeführt. Ein Druckminderventil reduziert den Flaschendruck auf einen atembaren Luftdruck. Dieses ist mit einem Lungenautomat verbunden, der durch das Atmen des Geräteträgers gesteuert Luft abgibt. Der Druckmesser zeigt den aktuellen Druck in der Flasche an.

 

Der "Totmann":

Dieses Warngerät wird am Gürtel bzw. am Atemschutzgerät des Geräteträgers angebracht. Es ist mit einem Bewegungssensor ausgerüstet. Wenn der Geräteträger sich 1 Minute nicht bewegen sollte, wird ein Alarm ausgelöst. Falls man sich in einer Notlage befinden sollte, kann der Alarm auch manuell ausgelöst werden.